Energieausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt.

Ein gültiger und korrekter Energieausweis ist beim Hausverkauf und bei der Vermietung Pflicht.

Grundsätzlich besteht die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Energieausweis

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Dafür liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Die durch das aufwendige Berechnungsverfahren ermittelten Daten ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich mit diesem Verfahren energetische Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt. Somit gibt der Bedarfsausweis also nicht nur einen Ist-Zustand an, sondern zeigt auch auf, welche Möglichkeiten zur Energie- und damit Kosteneinsparung für die konkrete Immobilie bestehen.

Ein Bedarfsausweis ist in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen

Der Verbrauchsausweis

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis bewertet der Verbrauchsausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer eines Gebäudes. Somit ist das die günstigere Variante, leider aber weniger aussagekräftig und nicht immer die zulässige Lösung.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird aus den Daten aus Heizkostenabrechnungen für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten erstellt. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen, müssen die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen werden. Dafür wird ein Klimakorrekturfaktor ermittelt.