Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)

Viele Eigentümer wollen ihre Wohnhäuser Schritt für Schritt sanieren. An Wänden, Fenstern, Heizungen und Dächern gibt es viel zu planen – oft über viele Jahre hinweg. Hier hilft der neue individuelle Sanierungsfahrplan: Er fasst anschaulich die Ergebnisse einer Energieberatung zusammen und verschafft Hauseigentümern schnell einen Überblick über die geplanten Effizienzmaßnahmen.

Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude – iSFP – stellt die aufeinander abgestimmten Schritte einer energetischen Sanierung dar. Er kann standardmäßig bei Energieberatungen angewendet werden, sowohl für eine Komplettsanierung (Sanierung in einem Zug) als auch für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung (Sanierung in Schritten). 

Der Ergebnisbericht MEIN SANIERUNGSFAHRPLAN zeigt auf nur 8 Seiten übersichtlich den aktuellen Zustand des Gebäudes und die vorgeschlagenen Sanierungsschritte. Die Umsetzungshilfe – UMSETZUNGSHILFE FÜR MEINE MASSNAHMEN – enthält weiterführende Erläuterungen zu den Maßnahmen und deren Kosten. 

Mit dem iSFP werden sowohl der Beratungsablauf strukturiert als auch die Darstellung der Ergebnisse bundesweit vereinheitlicht.

Der iSFP wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert. 

Sie erhalten nach Beantragung einen Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zudem erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

Die Abwicklung der Förderverfahren (Antragstellung, Verwendungsnachweis) erfolgt durch Energieberater/-innen, die für das Förderprogramm zugelassen worden sind.