Energieberatung

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Thermografieaufnahme Dr. Sander

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigen wir Ihnen als Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Wir ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellen wir für Sie ein passendes Sanierungskonzept, d.h. wir beraten Sie, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Als Energieberater weisen wir Sie auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fassen wir in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, der ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert wird.

Sie haben die Wahl, ob wir als Energieberater entweder

  • die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellen oder
  • aufzeigen, wie Sie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch sanieren und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.

Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeigen wir Ihnen, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt.

Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht. Als Energieberater erstellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept.

Fördervoraussetzungen

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.